Eine zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Novelle des deutschen Urheberrechts sorgt für Verwirrung und Wettbewerbsverzerrungen.
Seit Anfang des Jahres müssen Inverkehrbringer von Speichermedien wie USB-Sticks, SD-Cards und Festplatten auf dem deutschen Markt eine Urheberrechtsabgabe zahlen, wie sie schon seit geraumer Zeit für CD-Rohlinge und Abspielgeräte an die GEMA abgeführt wird. Das schwierige an der neuen Situation ist jedoch, dass die Gebührensätze für die erweiterte Liste der vergütungspflichtigen Medien noch nicht festgelegt wurde!
Das liegt an einer weiteren Neuerung des §54 UrhG: es legt nicht mehr der Gesetzgeber die Abgabenhöhe fest, sondern die ist nun zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, und den Verbänden der Hersteller und Importeure auszuhandeln. Dass sich hier eine Einigung hinziehen kann, muss wohl nicht erwähnt werden.
Von 1,- Euro pro 1 GB sprechen Gerüchte über ein entsprechendes Schreiben der ZPÜ an die Firma Apple. Die ZPÜ dementiert die Existenz eines solchen Schreibens allerdings. So zanken sich der Branchenverband Bitkom und die ZPÜ munter weiter, Anfang Juli ließ man wegen verhärterer Fronten sogar Verhandlungen platzen. Man wirft sich gegenseitig unangemessene Forderungen und mangelnden Kooperationswillen vor. Und der Handel leidet darunter.
Dass jetzt acht Monate seit Inkrafttreten der “Korb 2″ genannten Urheberrechtsreform noch immer keine Gebührensätze verabschiedet wurden, verunsichert den Markt zunehmend. Und verzerrt den fairen Wettbewerb. Viele Unternehmen im Markt bilden vermehrt Rückstellungen (wozu u.U. sogar eine gesetzliche Verpflichtung besteht), die sie entsprechend auf die Preise aufschlagen. Weil das jedoch nicht jeder tut, kommt es zu nicht mehr vergleichbaren Preisunterschieden, welche die seriösen Anbieter ins Hintertreffen bringen.
Bleibt abzuwarten, was da noch kommt. Über Neuigkeiten zu diesem Thema werde ich in meinem Blog berichten.
INFO: cinelli.werbemittel bietet ausschließlich Speichermedien von Herstellern/Importeuren an, die Rückstellungen für die Urheberrechtsabgabe bilden, oder bildet bei Direktimporten aus dem Ausland selbst welche.

am 1.12.2008 um 10:17
Ein Euro pro Stück ist wirklich nur ein Gerücht! Es wird wahrscheinlich viel eher auf ca. 10 Cent pro MB hinauslaufen!
am 1.12.2008 um 10:25
10ct. pro MB würde ja 100 EUR pro GB (nicht pro Stück ;)) bedeuten! Das kann ich mir nicht vorstellen… Vertippt, hm?
am 8.12.2008 um 07:45
Sorry, falsche Einheit: 10 Cent pro GB! So ist richtig!
am 8.12.2008 um 10:48
Woher hast Du die Info, dass es darauf hinauslaufen wird?
am 11.12.2008 um 16:20
Bei der Bitkom angerufen, Bundesverband für Telekommunikation und Informationswirtschaft. Die verhandeln mit der Gema, oder besser gesagt mit der ZPÜ, den Preis aus.
Allerdings können die auch nicht sagen wie es wirklich wird, aber die 1 Euro pro GB sind wohl stark übertrieben.
Aber ganz genau weiss das eben keiner, und schriftliche Informationen zu dem Thema geben die auch nicht raus…
am 11.05.2010 um 11:45
Es ist eine Unverschämtheit für ein Speichermedium, nur weil man darauf Musik etc. speichern kann, eine GEMA-Gebühr zu verlangen.
Ich benutze meinen Stick ausschließlich zu beruflichen Zwecken “CAD-Pläne”. Demnächst müssen Bauarbeiter, nur weil sie ein Lied vor sich hinpfeifen ebenfalls eine GEMA-Gebühr zahlen, denn jeder der danebensteht hört es ja.